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04. August 2026, von Michael Schöfer
In diese heikle Lage hat sich die Union selbst hineinmanövriert


Die Empfehlungen der Rentenkommission, die vor kurzem veröffentlicht wurden, sollen nach dem Willen der schwarz-roten Bundesregierung ausnahmslos alle umgesetzt werden. Wie bei jeder komplexen Angelegenheit beschränkt sich die Kritik daran auf wenige Punkte. Zum Beispiel die Empfehlung 5, das Renteneintrittsalter ab 2031 an die Lebenserwartung zu koppeln oder den Sonderstatus der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) abzuschaffen (Empfehlung 26). In der Politik war zuletzt insbesondere die Abschaffung der Rente für "besonders langjährig Versicherte" (vulgo "Rente mit 63") umstritten, die es den Versicherten gestattet, nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Den Angaben der Deutschen Rentenversicherung zufolge bezogen Ende des vergangenen Jahres 2,89 Mio. von insgesamt 26,2 Mio. Rentnern eine solche Altersrente.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), ohnehin u.a. durch die versemmelte Kabinettsreform angeschlagen, musste sich sogar Kritik aus den eigenen Reihen gefallen lassen, drei CDU-Ministerpräsidenten aus Ostdeutschland, Michael Kretschmer (Sachsen), Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) und Mario Voigt (Thüringen), forderten die Beibehaltung der "Rente mit 63". Inzwischen haben sich dieser Forderung auch die SPD-Ministerpräsidentinnen/-en Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern), Anke Rehlinger (Saarland), Dietmar Woidke (Brandenburg) und Andreas Bovenschulte (Bremen) angeschlossen. Das hat natürlich vor allem mit den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt (06.09.2026), Mecklenburg-Vorpommern (20.09.2026), im Saarland (18.04.2027) und in Bremen (30.05.2027) zu tun. Die Abschaffung der "Rente mit 63" ist unpopulär, und die Umfragewerte für die Regierenden sind mies. Der neue Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, schließt jedoch Änderungen am Rentenkompromiss kategorisch aus. Die Angst der sieben Ministerpräsidenten ist, dass dann die Wählerinnen und Wähler ihrerseits Änderungen des Wahlverhaltens nicht ausschließen werden.

Man kann zwar über die Rente für "besonders langjährig Versicherte" geteilter Meinung sein, aber die Akzeptanz des Renten-Gesamtpakets wäre vielleicht größer, wenn man künftig auch die Beamten in die Gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen würde. Aber gerade was das angeht hat sich die Rentenkommission vor einer eindeutigen Empfehlung gedrückt. Ihre Empfehlung 21 lautet: "Die Kommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung an. (…) Das Idealbild einer Erwerbstätigenversicherung [sei] in absehbarer Zeit womöglich schwer zu erreichen. Es dient gleichwohl als Orientierung." Idealbild? Orientierung? Was heißt das konkret? Die Deutsche Rentenversicherung erläutert: "Beamte sollen vorerst nicht in den Versichertenkreis der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen werden."
[1] In einem ersten Schritt bloß die Selbstständigen, doch wann der zweite und ggf. der dritte Schritt folgt, lässt die Rentenkommission offen, sie schiebt somit das Problem auf die lange Bank.

Österreich hat die Rente bereits 2005 reformiert und alle Erwerbstätigen (Arbeitnehmer, Beamte, Selbständige) in einer gemeinsamen Pensionskasse zusammengeführt. ("Rentner" heißen in Österreich "Pensionisten".) Für bis dahin erworbene Ansprüche gilt eine Übergangsregelung, diese sind nach dem alten Recht zu behandeln. In jener Zeit war der ÖVP-Politiker Wolfgang Schüssel Bundeskanzler unseres Nachbarlandes, heute sagt er dazu im Rückblick: "Wir drohten damals in ein Budgetdefizit von rund fünf Prozent hineinzulaufen, damit war die Gefahr gegeben, dass wir nicht am Euro teilnehmen können. Und daher haben wir von 2000 weg massive Reformschritte setzen müssen. (...) Damit ist das System unglaublich stabilisiert worden. (...) Heute weiß jeder, wie wichtig diese Reform gewesen ist, das Loch in der Pensionskasse wäre heute wahrscheinlich um 14 oder 15 Milliarden Euro höher, hätten wir diese Reformen nicht gemacht." [2]

Österreich hat das Rentensystem also bereits Anfang des Jahrtausends umfassend reformiert, doch Deutschland kann sich auch 2026 noch immer nicht zu einer gemeinsamen Rentenkasse für Arbeitnehmer, Beamte und Selbständige durchringen. Diesen verbindlichen Vorschlag zu machen, hat sich die Rentenkommission anscheinend nicht trauen dürfen. Stattdessen kommt diesbezüglich nur Geschwurbel, das den Menschen Sand in die Augen streuen soll. Selbstverständlich wären die Widerstände seitens der Gewerkschaften groß, aber langfristig würde sich eine solche Reform genauso segensreich erweisen wie in Österreich. Warum die Arbeitnehmer die Hauptlast der Demographie tragen sollen, ist zu Recht schwer vermittelbar, weil dieser Zustand schlicht und ergreifend ungerecht ist. Dieses Zwei-Klassen-Recht gehört endlich abgeschafft. Übrigens auch in der Krankenversicherung, die Aufteilung in eine Gesetzliche und eine Private Krankenversicherung ist nämlich gleichfalls anachronistisch.

Eine spannende Zeit für die Union, denn ihre Klientelpolitik zugunsten der Beamten stößt in der Bevölkerung auf wachsenden Widerstand. Noch hat sie dafür die parlamentarischen Mehrheiten, aber wenn sie nicht aufpasst, sind die spätestens nach der nächsten Bundestagswahl perdu. Zugegebenermaßen eine Zwickmühle, denn sich mit den 1,8 Mio. Beamten anzulegen, ist ebenfalls mit Risiken verbunden. In diese heikle Lage hat sich die Union allerdings durch die jahrzehntelange Verweigerung einer umfassenden Rentenreform selbst hineinmanövriert. Mein Mitleid hält sich deshalb in Grenzen.

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[1] DRV, Alterssicherungskommission: Was die Vorschläge für Ihre Rente bedeuten würden, Stand: August 2026
[2] DLF, Interview vom 15.06.2026