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21. Mai 2007, von Michael Schöfer
Im Sinne der Bergpredigt?


Die evangelische Landesbischöfin Margot Käßmann lässt sich scheiden, will aber ihr Amt behalten. "Ihr liege daran, schreibt Frau Käßmann, ihr Amt auch weiter in aller Verantwortung wahrzunehmen. Sie sei überzeugt, dass das Scheitern ihrer Ehe diesem Anspruch nicht entgegenstehe: Die von mir zu erwartende Vorbildfunktion sehe ich darin, wahrhaftig zu sein." [1] Scheidungen sind immer ein Drama, und im Jahr 2005 kamen in der Bundesrepublik auf 388.451 Eheschließungen exakt 201.693 solcher Dramen. [2] Käßmanns Scheidung ist folglich nur eine unter vielen.

Was jedoch aus dem Rahmen fällt, ist ihre Reaktion darauf, schließlich hat sie in der evangelischen Kirche ein hohes Amt inne. "Was nun Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden", sagt die Bibel. "Wie also verfahren, wenn die Ehe eines Pfarrers oder einer Pfarrerin zerbricht? Das Pfarrergesetz [3] empfiehlt in diesen Fällen den Wechsel der Stelle. Jüngster prominenter Fall war Stephan Fritz, der wegen der Trennung von seiner Frau 2006 die Stelle an der Dresdner Frauenkirche verlassen musste." [4]

Alle Menschen sind gleich. Doch offenbar sind in der Kirche manche gleicher. "Du Heuchler, zieh am ersten den Balken aus deinem Auge; darnach siehe zu, wie du den Splitter aus deines Bruders Auge ziehst!", soll ein gewisser Jesus in der Bergpredigt geäußert haben. [5] Vermutlich gilt das bloß für Pfarrer, nicht für Bischöfe. Käßmann macht demzufolge eindeutig Sonderrechte für sich geltend. Wie gehabt: Anderen Wasser predigen, aber selbst Wein saufen! Ist das im Sinne der Bergpredigt? Ist das wahrhaftig? Ist das vorbildlich? Wohl kaum.

Nicht, dass ich derartige Sanktionen, die unter Umständen auch kirchliche Mitarbeiter treffen und sogar bis zur Entlassung führen können, billige. Religion ist für mich eine reine Privatangelegenheit, und als Atheist haben religiöse Vorschriften in meinen Augen ohnehin keine Relevanz. Ich würde mir vielmehr wünschen, dass sich die Kirchen genauso wie alle anderen an die staatlichen Gesetze halten müssen. "In kirchlichen Einrichtungen arbeiten etwa 600.000 Menschen. Nach dem öffentlichen Dienst sind die Kirchen der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland. Im Gegensatz zu anderen sog. 'Tendenzbetrieben', wie den Gewerkschaften, sind kirchliche Arbeitnehmer ausdrücklich vom Betriebsverfassungsgesetz und damit von einer wirksamen Mitbestimmung ausgeschlossen. Sie sind Arbeitnehmer zweiter Klasse. Immer wieder kommt es zu Maßregelungen (vornehmlich in der katholischen Kirche), weil den Bischöfen der Lebenswandel von einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht gefällt. Beschäftigte, die etwa einen geschiedenen Partner heiraten, müssen mit der Entlassung rechnen. Unabhängig davon, ob die betroffenen im Bereich der Sozialarbeit oder im Bereich der Verkündigung tätig sind, haben sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in ihrer Freizeit der Kirche unterzuordnen." [6]

Im Grunde ungeheuerlich. Staat und Kirche gehören strikt voneinander getrennt. Aber im Fall Margot Käßmann geht es darüber hinaus um einen eklatanten Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot. Wer von Untergeordneten einen entsprechenden Lebenswandel einfordert, darf selbst nicht anders handeln. Prinzipien gelten entweder für alle oder für keinen. Sofern sie ihrer Vorbildfunktion wirklich gerecht werden will, müsste sie eigentlich zurücktreten. Oder sich umgekehrt für die Rehabilitierung geschasster Pfarrer einsetzen. Getreu dem Spruch: "Was du nicht willst, dass man dir tu', das füg' auch keinem andern zu." Diese "goldene Regel" findet sich in der Bibel bei Matthäus 7, 12. Als Bischöfin dürfte sie die Stelle vermutlich gut kennen.

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[1] FAZ.Net vom 20.05.2007
[2] Statistisches Bundesamt
[3] Evangelische Kirche in Mecklenburg-Vorpommern, PDF-Datei mit 88 kb
[4] Der Sonntag vom 30.03.2007, Wochenzeitung für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsen
[5] Die Bibel in der Übersetzung Martin Luthers, Matthäus, Kapitel 7
[6]
Bündnis 90/DIE GRÜNEN NRW, Landesarbeitsgemeinschaft "Trennung von Staat und Kirche"

Nachtrag (17.06.2007):
"Der evangelische Oberkirchenrat Werner Führer aus Bückeburg ist vom Dienst suspendiert worden. (...) Führer hatte Ende Mai öffentlich den Rücktritt der hannoverschen Bischöfin Margot Käßmann gefordert, nachdem diese ihre Scheidung angekündigt hatte." [7] Die Suspendierung Werner Führers zeigt deutlich, dass in der evangelischen Kirche mit zweierlei Maß gemessen wird. Kleine Pfarrer, die sich scheiden lassen, müssen ihr Amt aufgeben. Eine Bischöfin, die das gleiche tut, darf dagegen im Amt bleiben und gilt sogar als aussichtsreiche Anwärterin auf das Amt des EKD-Ratsvorsitzenden. Innerkirchliche Kritiker, die auf diese Diskrepanz hinweisen, werden indes kurzerhand suspendiert. Doppelmoral und Unterdrückung der Meinungsfreiheit, nennt man das. Kein Wunder, dass sich von dieser Art Kirche immer mehr Menschen distanzieren (die Zahl der Kirchenmitglieder der EKD ist seit 1990 von 29,4 Mio. auf 25,3 Mio. im Jahr 2005 gesunken).

[7] taz vom 16.06.2007