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28. Juli 2007, von Michael Schöfer
Eine andere Qualität des Grundrechtseingriffs


Ex-Verfassungsrichter Hans Hugo Klein leuchtet nicht ein, warum "die geplante Online-Durchsuchung nicht möglich sein soll". Es sei angeblich bloß das, "was bei der heimlichen Telefonüberwachung geschieht. Das Internet als neue Form des Kommunizierens steht dem Telefonieren durchaus nahe", behauptet Klein. [1]

Widerspruch, Euer Ehren: Telefongespräche können nur abgehört werden. Die Tonbänder, auf denen man diese Gespräche dokumentiert, zu fälschen, wäre jedoch sehr aufwendig. Im Gegensatz zum Einsatz eines Trojaners. Jeder einigermaßen informierte Computernutzer weiß, dass man mit Hilfe eines Trojaners Daten nicht nur auslesen, sondern auch mühelos auf dem PC platzieren kann. Raum für krude Verschwörungstheorien? Keineswegs.

In Sachsen haben Staatsschützer nach Aussage des dortigen Verfassungsschutzpräsidenten "geheimdienstliche Seifenblasen, Pannen, Versäumnisse und Lügen" produziert. [2] Darüber ist fast die Landesregierung gestolpert. Sind angesichts dessen Befürchtungen, bei der Online-Durchsuchung könnten "Beweismittel" im Bedarfsfall mit Hilfe des sogenannten Bundestrojaners gezielt platziert werden, wirklich aus der Luft gegriffen? Wenn Mitarbeiter des Verfassungsschutzes "Tatsachen manipulieren, nachrichtendienstliche Prüfverfahren nicht einhalten, Kontrollen unterlaufen, Fakten verschweigen, Vorgänge aufpeppen und aufblasen", ist alles möglich. Die Qualität des Grundrechtseingriffs bei der geplanten Online-Durchsuchung ist deshalb unter Umständen eine ganz andere, als bei der Überwachung von Telefongesprächen.

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[1] Frankfurter Rundschau vom 25.07.2007
[2] Frankfurter Rundschau vom 05.07.2007