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22. Mai 2008, von Michael Schöfer
Anspruchsdenken


Es ist ja seit Jahren üblich, die Bürger kurzerhand zu "Besitzstandswahrern" zu erklären und ihnen überzogenes "Anspruchsdenken" vorzuwerfen, wenn ihnen im Rahmen einer "Reform" wieder einmal etwas weggenommen werden soll. Allerdings findet man das Anspruchsdenken in Wahrheit hauptsächlich bei den Reformern selbst. So ist beispielsweise die unverschämt hohe Diätenerhöhung (16,4 Prozent) unserer Bundestagsabgeordneten gerade grandios gescheitert - prompt überlegen sie, wie man dennoch kräftig absahnen kann. Immer in der Hoffnung, der Bürger schaut nicht so genau hin.

"Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, zeigt sich erleichtert über den Stopp der geplanten Diätenerhöhung. Er sei von Anfang an gegen die Erhöhung gewesen. (...) 'Für mich gilt, ich muss Politik erklären können. Wenn ich sie mir nicht erklären kann, wenn ich sie einem Rentner, einem Arbeitslosen, einem Facharbeiter nicht erklären kann, dann ist die Politik nicht richtig und dann muss man daraus die entsprechenden Konsequenzen ziehen', betonte er. Wiefelspütz zeigte sich offen dafür, die Abgeordnetenentschädigung deutlich anzuheben, gleichzeitig aber die steuerfreie Kostenpauschale und die staatliche Pension für die Parlamentarier wegfallen zu lassen." [1] Einzelheiten nennt er freilich nicht.

Was könnte damit gemeint sein? Nun, schauen wir doch einfach mal nach Baden-Württemberg: Ein Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg bekommt derzeit Diäten in Höhe von 4.879 Euro und zusätzlich eine Pauschale von 945 Euro für allgemeine Unkosten wie Wahlkreisbüro und Porto. Als Tagegeldpauschale (Ausgleich für Verpflegungskosten) werden monatlich 404 Euro gewährt. Außerdem gibt es eine Reisekostenpauschale, die in der Höhe zwischen 327 und 820 Euro variiert (sie ist vom Wohnsitz des Abgeordneten abhängig). [2] Alles in allem bekommt ein Landtagsabgeordneter - ohne Reisekostenpauschale - 6.228 Euro überwiesen.

Vor kurzem wurden die Bezüge der Landtagsabgeordneten neu geregelt: Ab 2011 werden die Diäten auf 6.247 Euro aufgestockt (das ist immerhin ein Plus von 28 Prozent). "Im Gegenzug müssen die Abgeordneten künftig selbst für ihr Alter vorsorgen anstatt die bisherige staatliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen zu können. Hierfür bekommen die Abgeordneten künftig 1.500 Euro im Monat zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für die Zahlung ist der Nachweis, dass dieser Betrag für die Altersversorgung fest angelegt wird. Allerdings bleiben Abgeordnete, die 2001 und früher in den Landtag gewählt wurden, im alten Pensionssystem, da ihre Ansprüche gesetzlich gesichert sind." Für sie beträgt die Altersentschädigung weiterhin zwischen 30 und 70 Prozent der Grundentschädigung (= 1.464 bis 3.415 Euro), zahlbar frühestens ab dem 60. Lebensjahr. "Die im Jahr 2006 in den Landtag gewählten Parlamentarier erhalten für die Jahre 2006 bis 2011 eine einmalige steuerpflichtige Pauschale von 90.000 Euro, welche zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge verwendet werden muss. Des Weiteren werden Tagegeld- und die allgemeine Kostenpauschale künftig zusammengelegt (1.349 Euro)." [3] Die Reisekostenpauschale wird abgeschafft, stattdessen werden die tatsächlichen mandatsbedingten Fahrtkosten der Abgeordneten erstattet. Künftig erhalten sie demzufolge inklusive Altersversorgungspauschale 9.096 Euro (ein Plus von 46 Prozent).

So stelle ich mir eine Rentenreform für den Normalbürger vor: Zunächst wird das Grundgehalt um nahezu ein Drittel erhöht. Dann bekommt man 90.000 Euro als "Entschädigung" für die Übergangszeit, anschließend gibt’s obendrauf pro Monat 1.500 Euro zur Anlage bei irgendeiner privaten Rentenversicherung. Angenommen, ein 50-Jähriger investiert ab sofort bis zum 65. Lebensjahr monatlich 1.500 Euro in eine private Rentenversicherung, was käme dabei heraus? Das Internet macht's möglich: Er könnte bei einem bekannten Versicherungsunternehmen, das ich hier aber nicht nenne (Schleichwerbung ist auf meiner Website verboten), mit einer garantierten Monatsrente von 1.227,28 Euro rechnen. Hinzu käme eine mehr oder minder große Überschussbeteiligung, bei dieser Versicherung wären das voraussichtlich 2.015,62 Euro. Und das nach lediglich 15 Beitragsjahren. Zum Vergleich: "Derzeit liegt die sogenannte Standardrente eines Durchschnittsverdieners nach 45 Versicherungsjahren bei 1.182,15 Euro pro Monat in Westdeutschland und bei 1.039,05 Euro in Ostdeutschland." [4] Wohlgemerkt, nach 45 Versicherungsjahren.


Würde der Staat für die Riester-Rente ähnliche Bedingungen anbieten, wie sie demnächst für die Landtagsabgeordneten in Baden-Württemberg gelten (ohne eigenen Beitrag 1.500 Euro on top aufs Gehalt), käme sie bestimmt auf eine Erfolgsquote von 100 Prozent. Bislang haben jedoch nur etwa 30 Prozent der Berechtigten einen Riester-Renten-Vertrag abgeschlossen. Kein Wunder, vielen fehlt angesichts schrumpfender Reallöhne - trotz staatlicher Zuschüsse - schlicht und ergreifend das Geld für die monatlichen Beiträge (von anderen Einwänden gegen die Riester-Rente einmal ganz abgesehen). Die geänderte Altersversorgung der Abgeordneten von Baden-Württemberg darf also weiterhin als üppig bezeichnet werden. Im Gegensatz dazu wird das Rentenniveau der Bürger peu à peu verringert. [5]

Sollte Dieter Wiefelspütz mit seiner Äußerung an eine derartige Reform der Abgeordnetenentschädigung gedacht haben, wäre das nicht minder skandalös als die soeben verhinderte Diätenerhöhung um 16,4 Prozent. Das Ergebnis bliebe gleich: eine Versorgung, von der der Normalbürger nur träumen kann. Wiefelspütz könnte bloß darauf hoffen, dass die Bürger eine solch komplexe Änderung nicht durchschauen und die Proteste daher wesentlich kleiner ausfallen. In Baden-Württemberg gab es jedenfalls so gut wie keinen Widerstand gegen die Neuregelung, die Änderung wurde zudem von allen im Landtag vertretenen Parteien getragen. Mein Mitleid mit den Bundestagsabgeordneten hält sich in Grenzen, denn selbst ohne Realisierung des außerordentlichen Zuschlags steigen deren Diäten bis 2009 im Vergleich zu 2003 um 9,4 Prozent.

Diätenerhöhungen der Bundestagsabgeordneten (in Euro pro Monat) [6]
1992
5.300
1996
5.778
1997
6.046
1998
6.314
1999
6.583
2000
6.623
2001
6.749
2002
6.878
2003
7.009
2008
7.339
2009
7.668

Übrigens: "Die Bruttolöhne und -gehälter gingen real zwischen 2002 und 2005 von durchschnittlich 24.873 Euro auf 23.684 Euro um 4,8% zurück. Dabei nahm die Ungleichheit in der Verteilung zu. Diese Tendenz spiegelt sich auch in der Zunahme des Niedriglohnbereichs wider. Auch bezogen auf vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer zeigt sich diese Tendenz: während im Jahr 2002 8,8% der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich tätig waren, waren es 2005 bereits 9,3%." Das schreibt die Bundesregierung in ihrem am 19. Mai vorgelegten 3. Armuts- und Reichtumsbericht (Seite 51). Nur, um nicht das Gefühl für die Realität in diesem Land zu verlieren.

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[1] ad hoc news vom 20.05.2008
[2] Landtag von Baden-Württemberg
[3] Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
[4] tagesschau.de vom 15.03.2008
[5] vgl. etwa NachDenkSeiten vom 20.05.2008
[6] Wikipedia, Abgeordnetenentschädigung