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| Impressum 13. Juni 2008, von Michael Schöfer Iren lehnen EU-Vertrag ab "Irland schockt Europa", "Iren stürzen EU in Krise", "Panik in Brüssel" oder "Europas Traum zerplatzt in Irland", lauten die Schlagzeilen nach Auszählung der ersten Wahlbezirke. "Es sieht so aus, dass dies ein Nein-Votum sein wird", gab der irische Justizminister Dermot Ahern im Fernsehen zu. "Bei einem Nein der Iren wäre alles erledigt, heißt es aus hohen Politikerkreisen. Der deutsche EU-Parlamentarier Schulz schließt für diesen Fall gar einen Zerfall der Union nicht aus. Zumindest eine neue Krise wäre Europa sicher." [1] Nach dem Scheitern der EU-Verfassung im Jahr 2005 scheitert nun offenbar auch der Vertrag von Lissabon, Geschäftsgrundlage bleibt somit weiterhin der - eigentlich unzureichende - Vertrag von Nizza. Es stellt sich deshalb in der Tat die Frage, wie es weitergeht. Zunächst ist allerdings festzustellen: Die Politiker haben aus der Ablehnung der EU-Verfassung durch das französische und niederländische Volk nichts gelernt. Der Vertrag von Lissabon ist nämlich in weiten Teilen mit der gescheiterten EU-Verfassung identisch. Das 478 Seiten starke, schwer verdaubare Dokument weckte kaum Sympathien und wurde wahrscheinlich von den wenigsten wirklich gelesen. Was fehlte, war die große, mitreißende Botschaft. Stattdessen brannte sich allein das schier endlose Geschacher zäher Verhandlungsrunden ins Gedächtnis ein, was sich im EU-Vertrag mit seinen zahlreichen Protokollen und Erklärungen widerspiegelte. Erinnern Sie sich noch an den damaligen polnischen Ministerpräsidenten Jaroslaw Kaczynski und seinen Bruder Lech? Ja? Dann wissen Sie, worauf ich anspiele. Tut mir leid, aber ich muss Sie mit einem Beispiel langweilen:
PROTOKOLL (Nr. 30)
ÜBER DIE ANWENDUNG DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION AUF POLEN UND DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN —
IN DER ERWÄGUNG, dass die Union in Artikel 6 des Vertrags
über die Europäische Union die in der Charta der
Grundrechte der Europäischen Union enthaltenen Rechte,
Freiheiten und Grundsätze anerkennt;
IN DER ERWÄGUNG, dass die Charta streng im Einklang mit den Bestimmungen des genannten Artikels 6 und mit Titel VII der Charta anzuwenden ist; IN DER ERWÄGUNG, dass der genannte Artikel 6 vorsieht, dass die Charta von den Gerichten Polens und des Vereinigten Königreichs streng im Einklang mit den in jenem Artikel erwähnten Erläuterungen anzuwenden und auszulegen ist; IN DER ERWÄGUNG, dass die Charta sowohl Rechte als auch Grundsätze enthält, IN DER ERWÄGUNG, dass die Charta sowohl Bestimmungen bürgerlicher und politischer Art als auch Bestimmungen wirtschaftlicher und sozialer Art enthält; IN DER ERWÄGUNG, dass die Charta die in der Union anerkannten Rechte, Freiheiten und Grundsätze bekräftigt und diese Rechte besser sichtbar macht, aber keine neuen Rechte oder Grundsätze schafft; EINGEDENK DER Verpflichtungen Polens und des Vereinigten Königreichs aufgrund des Vertrags über die Europäische Union, des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und des Unionsrechts im Allgemeinen; IN KENNTNIS des Wunsches Polens und des Vereinigten Königreichs, bestimmte Aspekte der Anwendung der Charta zu klären; demzufolge IN DEM WUNSCH, die Anwendung der Charta in Bezug auf die Gesetze und Verwaltungsmaßnahmen Polens und des Vereinigten Königreichs und die Frage der Einklagbarkeit in Polen und im Vereinigten Königreich zu klären; IN BEKRÄFTIGUNG DESSEN, dass in diesem Protokoll enthaltene Bezugnahmen auf die Wirkungsweise spezifischer Bestimmungen der Charta auf keinen Fall die Wirkungsweise anderer Bestimmungen der Charta berühren; IN BEKRÄFTIGUNG DESSEN, dass dieses Protokoll die Anwendung der Charta auf andere Mitgliedstaaten nicht berührt; IN BEKRÄFTIGUNG DESSEN, dass dieses Protokoll andere Verpflichtungen Polens und des Vereinigten Königreichs aufgrund des Vertrags über die Europäische Union, des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und des Unionsrechts im Allgemeinen nicht berührt — SIND über folgende Bestimmungen ÜBEREINGEKOMMEN, die dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügt sind: Artikel 1 (1) Die Charta bewirkt keine Ausweitung der Befugnis des Gerichtshofs der Europäischen Union oder eines Gerichts Polens oder des Vereinigten Königreichs zu der Feststellung, dass die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die Verwaltungspraxis oder -maßnahmen Polens oder des Vereinigten Königreichs nicht mit den durch die Charta bekräftigten Grundrechten, Freiheiten und Grundsätzen im Einklang stehen. (2) Insbesondere — und um jeden Zweifel auszuräumen — werden mit Titel V der Charta keine für Polen oder das Vereinigte Königreich geltenden einklagbaren Rechte geschaffen, soweit Polen bzw. das Vereinigte Königreich solche Rechte nicht in seinem nationalen Recht vorgesehen hat. Artikel 2 Wird in einer Bestimmung der Charta auf das innerstaatliche Recht und die innerstaatliche Praxis Bezug genommen, so findet diese Bestimmung auf Polen und das Vereinigte Königreich nur in dem Maße Anwendung, in dem die darin enthaltenen Rechte oder Grundsätze durch das Recht oder die Praxis Polens bzw. des Vereinigten Königreichs anerkannt sind. [2] Kurzum: Die Charta der Grundrechte gilt nicht in Polen und Großbritannien. Punkt. Warum einfach, wenn es kompliziert geht? Weshalb die Charta der Grundrechte in Polen und Großbritannien nicht gelten soll, schließlich sind beide keine blutrünstige Militärdiktatur, ist dem restlichen Europa verborgen geblieben und wurde mit Verständnislosigkeit quittiert. Begeisterungsfähige Dokumente sehen anders aus. Wer mag sich schon mit etlichen Einschränkungen und Ausnahmetatbeständen anfreunden, wenn er eine Ehe schließt? Niemand. Echte Brautleute würden unter diesen Bedingungen gewiss ebenfalls mit einem entschiedenen Nein antworten, da kann der Standesbeamte werben soviel er will. Die EU leidet zweifellos unter einem Demokratiedefizit. Das liegt nicht allein an den fehlenden Volksabstimmungen in den übrigen Mitgliedstaaten, sondern hauptsächlich an den Institutionen der Gemeinschaft. Das EU-Parlament darf Gesetze, die die EU-Kommission vorlegt, lediglich annehmen oder ablehnen. Die Befugnis, eigene Gesetze einzubringen (Initiativrecht), hat es nicht. Genauso verhält es sich bei der Kommission. Das EU-Parlament darf den Vorschlägen der nationalen Regierungen über deren Besetzung zustimmen, freilich kann es die Kommission im - aus der Sicht der Nationalregierungen - schlimmsten Fall bloß ablehnen. Die Kommission nach eigenem Gusto zusammenstellen, notfalls gegen den Willen der Regierungen der Mitgliedstaaten, darf es nicht. Das EU-Parlament ist folglich ein Papiertiger. Doch das ist genau das Gegenteil dessen, was die meisten EU-Bürger wollen. Eine klare Verfassung vorzulegen wäre daher wesentlich besser gewesen. Das EU-Parlament sollte endlich über die vollen Rechte eines Parlaments verfügen. Aber hier beißt sich die Katze in den Schwanz, weil sich die Politiker, die die Verfassung aushandeln, damit faktisch selbst entmachten müssten. Ob sie das je tun, kann man bezweifeln. Es ist nicht von der Hand zu weisen: Europa befindet sich momentan in einer Sackgasse. Man könnte es auch Legitimationskrise nennen. Hinzu kommt die panische Angst vor dem eigenen Volk. Knapp drei Millionen wahlberechtigte Iren haben gestern über das weitere Schicksal der EU entschieden - die restlichen 500 Millionen EU-Bürger hat man vorsorglich erst gar nicht gefragt. Ist das Demokratie (Volksherrschaft)? Es sind bereits die ersten Stimmen laut geworden, man möge das Votum der Iren missachten oder mit juristischen Tricks umgehen. Toll, möchte man den Politikern zurufen, auf diese Weise wird die Legitimationskrise bestimmt gelöst. (Achtung: Ironie!) Nein, so argumentieren Winkeladvokaten. Die Spaltung in ein Kerneuropa, das voranschreitet, während andere zurückbleiben, scheint denkbar. Wie einst bei Alexander wird der Gordische Knoten nicht in systematischer Feinarbeit entwirrt, sondern brutal mit dem Schwert zerschlagen. Vielleicht sind die divergierenden Interessen von 27 Mitgliedstaaten einfach zu viel für eine solche Staatengemeinschaft. Zum Erfolg derselben hätte es der Aufgabe von nationalen Egoismen bedurft, die nur notdürftig im Zaum gehalten wurden. Es ist ja nicht so, dass die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger den europäischen Gedanken kategorisch ablehnt. Die EU hat durchaus Vorteile. Wer die von Kriegen geprägte Geschichte unseres Kontinents kennt, weiß das. Aber die EU muss sozialer werden und darf nicht, was sie in den Augen vieler nach wie vor ist, vorwiegend eine den Wirtschaftsinteressen dienende Veranstaltung sein. Der Frust auf das real existierende Europa speist sich doch vor allem aus der sozialen Schieflage und der immer größer werdenden Kluft zwischen Arm und Reich. Die Wut fokussiert sich dann zuweilen auf die als abgehoben geltende Brüsseler Bürokratie. Den Herrschenden eins auswischen - das geht via Europa am allerbesten. Die Iren haben es erneut bewiesen, indem sie den Politikern gehörig in die Suppe spuckten. Und Letztere laufen prompt orientierungslos wie ein aufgescheuchter Hühnerhaufen umher. Das Europa der kleinen Schritte, das des endlosen Geschachers und der unverständlichen Vertragstexte, ist vermutlich endgültig am Ende. So kommt die EU jedenfalls keinen Millimeter mehr nach vorn. Vielleicht lassen sich die Bürger von einem großen Wurf mehr begeistern. Ein EU-Parlament mit vollen Rechten ist hierbei unverzichtbar. Außerdem eine EU-Regierung, die nicht im Hinterzimmer ausgehandelt, sondern von den Volksvertretern gewählt wird. Notfalls könnte dieser Schritt tatsächlich zuerst in ein Kerneuropa münden. Die anderen lädt man dann ein, sich zu beteiligen, sofern sie das wollen, aber ohne dabei gleichzeitig zahlreiche Vorbehalte in Protokollen und Erklärungen geltend zu machen. Ganz oder gar nicht, lautet die Devise. Den europäischen Gedanken fallen zu lassen, wäre hingegen absolut falsch. Niemand sollte sich den Rückfall auf die Ebene des Nationalstaats wünschen. Doch einst gab es die Vision eines geeinten Europas - etwas, das anscheinend vollkommen verloren gegangen ist. Es ist Zeit, dieser Vision neues Leben einzuhauchen. ---------- [1] Handelsblatt vom 13.06.2008 [2] Vertrag von Lissabon, Seite 399f, PDF-Datei mit 3,7 MB |