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14. Januar 2017, von Michael Schöfer
Betrachten wir die Fakten


Eigentlich ist es ein Widerspruch, dass sich ausgerechnet die frühere Präsidentin des Bundes der Vertriebenen und bisherige Sprecherin für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen Vertriebene aus anderen Ländern wendet. Aber offenbar nicht bei Erika Steinbach. "Ein erheblicher Teil der Menschen, die kamen, sind keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention", behauptet sie in der Welt.

Betrachten wir die Fakten, die Daten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sagen nämlich etwas anderes: Von 722.370 Personen, die 2016 erstmals in Deutschland Asyl beantragten, kamen 36,9 % aus Syrien, 17,6 % aus Afghanistan, 13,3 % aus dem Irak, 3,7 % aus dem Iran und 2,6 % aus Eritrea - alles unstreitig Diktaturen, in denen es zu schweren Menschenrechtsverletzungen kommt und/oder Krieg herrscht. Zusammen sind das 74,1 % aller Asylantragsteller. Erst danach kommt mit Albanien (2,1 %) ein Land, bei dem man in der Tat Zweifel haben kann, ob dort Zustände herrschen, die einen Asylantrag rechtfertigen.

Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind Menschen, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt werden und deshalb Zuflucht suchen. Das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) weist ausdrücklich darauf hin: "Manchmal wird behauptet, die Konvention von 1951 sei kein geeigneter Rechtsrahmen für die heutigen Flüchtlingsprobleme, da diese oft durch Kriege oder Konflikte ausgelöst werden. Dieses Argument ist haltlos. (…) Es steht außer Zweifel, daß Personen, die im Zuge eines Krieges oder Konflikts verfolgt werden oder von Verfolgung bedroht sind, grundsätzlich als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention von 1951 und des Protokolls von 1967 angesehen werden sollten."