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03. Januar 2018, von Michael Schöfer
Riskanter Ratschlag


Im Wirtschaftsteil der Süddeutschen wird darauf aufmerksam gemacht, dass Rentenversicherte die Möglichkeit haben, ihre Rentenansprüche aufzustocken. Um Abschläge bei einem vorzeitigen Renteneintritt zu kompensieren, können sie freiwillig Ausgleichsbeträge einzahlen. Dabei kommen aber schnell mehrere Zehntausend Euro zusammen, warnt die Süddeutsche. Angesichts der kräftigen Rentenerhöhungen und den sechs weiteren guten Rentenjahren, die die Bundesregierung erwartet, würde sich das jedoch lohnen, denn mit den Extrabeiträgen könne man eine längerfristige Rendite von zwei bis drei Prozent erzielen. [1]

Wovor die Süddeutsche leider nicht warnt, sind die damit verbunden Risiken. Zwar weist sie korrekt darauf hin, dass "im Todesfall Rentenzahlungen an die Hinterbliebenen erfolgen können", doch macht die große Witwenrente nach dem neuen Recht nur 55 Prozent der Rente des Verstorbenen aus. [2] Die kleine Witwenrente fällt noch niedriger aus (25 Prozent) und wird obendrein längstens 24 Monate gezahlt. [3] Außerdem wird das Einkommen des Hinterbliebenen angerechnet, dazu zählen Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen, Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Betriebsrenten sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. [4] Sind die Freibeträge überschritten, wird die Hinterbliebenenrente gekürzt. Falls man also unmittelbar vor oder nach Renteneintritt stirbt, kann sich die angestrebte Rendite schon in ihr Gegenteil verkehrt haben. Die Rentenversicherung freut sich.

Sind überhaupt keine Hinterbliebenen (ausschließlich Ehepartner und eingetragene Lebenspartner) vorhanden, sind die eingezahlten Extrabeiträge futsch. Und Letztere fallen in der Tat happig aus, die Beispiele der Deutschen Rentenversicherung reichen von 6.680 bis zu 32.487 Euro. [5]

Machen wir kurz eine Rechnung auf. Laut Deutscher Rentenversicherung muss ich beispielsweise 32.487 Euro einzahlen, um einen Rentenabschlag von monatlich 129,60 Euro zu vermeiden. Ich lasse steuerliche Aspekte (Geltendmachung als Sonderausgaben, Besteuerung der Rente) und rentenmindernde Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Einfachheit halber außer Acht:

32.487 : 129,60 = 250,7 Monate = 20,9 Jahre

Der Extrabeitrag rentiert sich also erst nach knapp 21 Jahren. Die durchschnittliche Dauer des Rentenbezugs beträgt derzeit allerdings exakt 19,6 Jahre. Bei Männern sind es 17,6 Jahre, bei Frauen 21,6 Jahre. [6] Der Tipp mit dem freiwillig Einzahlen ist folglich eine Wette darauf, wie lange man lebt. Die Gier nach Rendite kann, wie wir sehen, unter Umständen nach hinten losgehen. Möglicherweise werden auf diesem Weg zigtausend Euro völlig nutzlos investiert respektive der Deutschen Rentenversicherung geschenkt.

Geld auf dem Bankkonto kann man hingegen vererben, per Testament sogar an nicht verwandte Personen oder gegebenenfalls an Organisationen (Amnesty, Attac, Parteien, Tierheim, Sportverein etc.). Bei Verwandten sind die Freibeträge recht üppig, so dass wohl die meisten Erblasser ihr Vermögen steuerfrei an die Erben weiterreichen können. [7] Vermögen fällt generell unter die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes und ist nicht von irgendwelchen Rentengesetzen abhängig, die sich je nach Regierungskoalition auch einmal unverhofft ändern können. In den zurückliegenden Jahren waren Rentenreformen bekanntlich stets mit Verschlechterungen verbunden. Geldvermögen unterliegt derzeit keiner Besteuerung, für Zinserträge oberhalb des Sparerfreibetrags ist allenfalls Kapitalertragssteuer (plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteueranteil) zu entrichten. Es werden zudem keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Geld kann ich ganz nach eigenem Gusto verbrauchen - peu à peu jeden Monat oder einmalig in Form einer ausgedehnten Weltreise. Selbstverständlich kann ich es genauso gut profitabel anlegen, die Niedrigzinsphase wird hoffentlich nicht ewig anhalten. Jedenfalls bin ich damit viel flexibler als mit der Rente.

Bedauerlicherweise hat der Artikel der Süddeutschen diese wichtigen Aspekte unterschlagen. Wer freilich die Risiken nicht von vornherein einkalkuliert, weil er auf sie gar nicht aufmerksam gemacht wurde, zahlt möglicherweise leichtfertig die angepriesenen Extrabeiträge. Eins sollte man sich immer vor Augen halten: Niemand hat Geld zu verschenken - nicht einmal die Deutsche Rentenversicherung. Alles hat demnach irgendwo einen Haken.

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[1] Süddeutsche vom 03.01.2018
[2] Deutsche Rentenversicherung, Große Witwen-/Witwerrente
[3] Deutsche Rentenversicherung, Kleine Witwen-/Witwerrente
[4] Deutsche Rentenversicherung, Einkommensanrechnung
[5] Deutsche Rentenversicherung, Ausgleich von Rentenabschlägen
[6] Statista, Durchschnittliche Rentenbezugsdauer der Versichertenrenten (in Jahren) in Deutschland im Jahr 2016
[7] Wikipedia, Freibetrag Erbschaftsteuer/Schenkungssteuer