Home | Archiv | Leserbriefe | Impressum



20. April 2018, von Michael Schöfer
Das Völkerrecht ist kein Freibrief für Diktatoren


"Der Luftangriff auf mutmaßliche Chemiewaffeneinrichtungen in Syrien war ein Bruch des Völkerrechts. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages." Dem Gutachten des Bundestages zufolge sind "völkerrechtliche Repressalien 'grundsätzlich unzulässig'. Dies gelte auch, wenn eine Regierung zentrale Normen des Völkerrechts verletzt habe - im Extremfall sogar bei Kriegsverbrechen." [1]

Das hätte ja bedeutet: Wenn sich ein gewisser Schicklgruber, besser bekannt als Adolf Hitler, seinerzeit auf die Vernichtung der Juden in den Konzentrationslagern beschränkt und keine Nachbarn überfallen hätte, wäre das Eingreifen der Alliierten völkerrechtswidrig gewesen. Schließlich gilt das Gewaltverbot, egal wie grausam ein Diktator handelt. Unglaublich! Wenn man das eigene Volk systematisch foltert oder grausam abschlachtet - angeblich alles irrelevant. Diese Interpretation des Völkerrechts ist in meinen Augen absolut inhuman.

Und obendrein juristisch höchst fragwürdig: Schon das Genfer Protokoll vom 17. Juni 1925 verbietet den Gebrauch chemischer Waffen, was später die Chemiewaffenkonvention vom 13. Januar 1993 bekräftigte. Der UN-Sicherheitsrat hat bereits mehrfach Zeit festgestellt, "dass der Einsatz chemischer Waffen, gleichviel wo er stattfindet, eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit darstellt". [2]

D’accord, was den Zeitpunkt des Bombardements angeht (ohne zuvor den Sachverhalt und die Schuldfrage zu klären), dennoch ist das Völkerrecht kein Freibrief für Diktatoren. Denn das, was Assad seinem Volk antut, ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

----------

[1] tagesschau.de vom 20.04.2018
[2] u.a. in der UN-Resolution 2118 vom 27. September 2013